BVfK - Wochenendticker 9. Juni 2018

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Feststellungen zum BVfK-Qualitätsanspruch: Grundsätze – Regelwerk – Kontrolle.

 

Union will Abmahnungsmissbrauch stoppen.

 

CarGurus sucht den Kontakt zum BVfK.

 

CARWOW - diese Plattform nimmt Ihnen das Feilschen beim Autohändler ab.

 

„Wir-kaufen-dein-Auto“ - Ärger über Gebrauchtwagen-Portal.

 

Erfolgreiche Premiere: 1. Picnic au Château auf Schloss Merode.

 

Retro Classics Cologne 2018: Jetzt Plätze auf dem BVfK-Stand sichern.

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WhoBuysMyCar

- AdWords sind geschaltet

- Prozessoptimierungen 

 

WhoBuysMyCar: Aktuelle Fahrzeugangebote.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

„VW Abgasskandal – Kaufverträge wegen ungültiger Übereinstimmungsbescheinigung nichtig“

 

Terminkalender.

 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

es war bereits seit Gründung und ist seitdem unverändert das Ziel des BVfK, eine Gemeinschaft seriöser und professioneller Kfz-Kaufleute zu bilden. Dies sollte und nicht nur ein Lippenbekenntnis sein, sondern durch ein verpflichtendes und einforderbares Regelwerk untermauert werden.

Obwohl dies nie eine einfache Aufgabe war und ist und auch gelegentlich von Widerständen aus dem Handel begleitet wird, wurde der BVfK wegen dieser Konzeption und seiner damit verbundenen Konsequenzen eine Erfolgsgeschichte. Heute ist der BVfK die größte vergleichbare Händlervereinigung Europas, hat vielfach Maßstäbe gesetzt und große Anerkennung erworben.

Freie und seriöse Kfz-Händler sind seitdem in der öffentlichen Wahrnehmung kein Widerspruch mehr, sondern werden von der Öffentlichkeit und insbesondere der Kundschaft zunehmend geachtet und beachtet.

Der BVfK ist angesehen und etabliert: Es ist dem Verband gelungen, sich die Anerkennung solch bedeutender Organisationen, wie der Wettbewerbszentrale, dem ADAC, den Verbraucherzentralen und vielen anderen Institutionen und Organisationen zu erwerben. Diese nehmen auch gegebenenfalls regelmäßig Einfluss auf die Arbeit des BVfK. Der BVfK ist zudem Mitgründer und Organisator des Deutschen Autorechtstages, den er gemeinsam mit dem ADAC und dem ZDK seit 11 Jahren veranstaltet. In dieser bedeutenden Institution treffen sich jedes Jahr führende Fach-Juristen, zu denen auch die Vorstände des Deutschen Autorechtstages Dr. Kurt Reinking (Reinking-Eggert, Der Autokauf), Wolfgang Ball (Vors.Richter beim BGH a.D.) und Prof. Dr. Ansgar Staudinger (EU-Verbraucherrecht, Uni Bielefeld) zählen.

Nur seriöse Kaufleute können BVfK-Mitglied werden. Wenn ein Freier Kfz-Händler Mitglied im BVfK werden möchte, muss er sich bereits im Antragsformular verpflichten, nicht nur die bereits auf Seriosität ausgelegte Satzung, sondern insbesondere auch das aus BVfK-Neuwagennorm, BVfK-Gebrauchtwagennorm und BVfK-Tachogarantie bestehende BVfK-Regelwerk verbindlich anzuerkennen.

Qualitätsmanagement: Um dem Feedback aus der Kundschaft Raum und Resonanz zu geben, hat der BVfK mit der BVfK-Verbraucherschiedsstelle und der BVfK-Beschwerdestelle über unseriöse Geschäftspraktiken entsprechende, gut funktionierende Institutionen geschaffen. Sie sind Teil regelmäßiger Prüfungen zwecks Sicherstellung der Qualität der Mitgliedsbetriebe. Der Verband achtet nicht nur darauf, dass seine Mitglieder die Regeln auch beachten. Er schreckt gegebenenfalls auch nicht davor zurück, Mitglieder zu korrigieren oder Fehlverhalten zu sanktionieren – bis zum Verbandsausschuss.

Verbrauchererwartung: Der BVfK definiert und präzisiert Verbrauchererwartungen im realistischen Umfang: Das Selbstverständnis des BVfK besteht ganz bewusst nicht daraus, den Mitgliedern des Verbands grundsätzlich nur das Handeln mit erstklassigen Fahrzeugen vorzuschreiben. Daher zertifiziert der BVfK auch ausdrücklich keine Autos, sondern qualifiziert die Händler, welche diese verkaufen. Es gilt gerade im Gebrauchtwagenhandel auch zum Wohle einkommensschwacher Käuferschichten der Grundsatz:

„Man darf alles verkaufen, muss es nur richtig beschreiben!“

Dabei spielen Transparenz und Sorgfalt ebenso eine zentrale Rolle, wie die in den entsprechend gestalteten BVfK-Vertragsformularen deutlich werdende Abgrenzung zwischen den Fähigkeiten eines Kfz-Händlers und denen eines Sachverständigen. Dem folgt die in den Formularen ausdrücklich empfohlenen kaufbegleitenden Gutachten und der ggf. vorgesehenen Regelung für den Fall, dass sich in Folge bisher unbekannte negative Erkenntnisse ergeben.

Damit schafft es der BVfK im Übrigen, einer negativen Folge der gesetzlichen Gewährleistungspflichten entgegen zu treten, die dazu geführt haben, dass es bei vielen Händlern keine Angebote mehr z.B. für Auszubildenden und Studierende gibt und sich diese Bevölkerungsgruppen gezwungen sehen, ihre Autos im Privatmarkt ohne den gesetzlichen Schutz des Gewährleistungsrechts zu suchen.

Zusammengefasst: Der BVfK folgt einer anspruchsvollen Philosophie und einer komplexen Konzeption zur konsequenten Umsetzung der sich daraus ergebenden Ziele. Die Vielzahl der hierfür geschaffenen Elemente greifen bei genauer Betrachtung sinnvoll und logisch ineinander. Sie dienen dem Ziel, den BVfK-Mitgliedern zu sicheren Erträgen in einem Umfeld möglichst stabiler Rahmenbedingungen in Verbindung mit einem begründet hohen Ansehen zu verschaffen.

Diese Ausführungen, verehrte BVfK-Mitglieder, sind nicht nur Lippenbekenntniss und werden daher auf der BVfK-Website öffentlich kundgetan. Sie sind für jedermann unter der Überschrift:

"Feststellungen zum BVfK-Qualitätsanspruch: Grundsätze – Regelwerk – Kontrolle"

in der Rubrik "Autokäufer" oder über diesen Link >>>  Der BVfK-Qualitätsanspruch zu finden.

Vielen Dank, dass Sie durch Ihre tägliche professionelle und seriöse Führung Ihres Geschäftes solche Aussagen erst ermöglichen!

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Union will Abmahnungsmissbrauch stoppen.

AutoServicePraxis berichtet: Die Unionsfraktion im Bundestag will teure Abmahnungen bei vermeintlichen Verstöße gegen die neue DSGVO aussetzen. "Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung gezielt ausnutzen", erklärte die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker am Dienstag in Berlin.

Hier geht´s zum Artikel: >>>  ASP: Union-will-Abmahnungsmissbrauch-stoppen

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CarGurus sucht den Kontakt zum BVfK.

Wir haben uns mal umgehört, welche Erfahrungen die Händler mit der Plattform aus den USA so gemacht haben:

„…Ich hatte mich Anfang letzten Jahres bei CarGurus angemeldet. Damals hatte man sich auf die Fahnen geschrieben als „Amerikanischer Marktführer“ nun den deutschen Monopolisten ernsthafte Konkurrenz machen zu wollen. Das Vorhaben fand ich Klasse, aber daraus geworden ist bisher leider nichts. Die Resonanz bei CarGurus beschränkte sich bei mir auf 3 Anfragen per E.-Mail. Ernsthafte Interessent wurden jedenfalls für mich nicht generiert…“

„…Der Laden ist mehr als schlecht und geschäftsschädigend für uns, zeigt er doch auf einen Blick, wie lange das Fahrzeug online ist und wann und um wieviel der Preis verändert wurde. In der Angebotsübersicht wird ausschließlich auf den Preis hingewiesen, ohne eine Information wegen Baujahr usw…. bisher habe ich auch nur eine einzige Anfrage bekommen…“

 Der BVfK fragt seine Mitglieder: Gibt es auch positive Stimmen über GarGurus?

Feedback an: vorstand@bvfk.de

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CARWOW - diese Plattform nimmt Ihnen das Feilschen beim Autohändler ab.

Der STERN berichtet:  Wer einen Neuwagen kauft, möchte kompetente Beratung und Service bei einem Händler vor Ort. Aber er möchte auch einen guten Preis – ohne selbst handeln zu müssen. Das erledigt die Plattform Carwow. 

Hier geht´s zum Artikel: >>>  STERN: carwow-nimmt-ihnen-das-feilschen-bei-ihrem-autohaendler-ab

Händlerstimme zu CarWow: „…Seit zwei Jahren auf dem Markt und doch wohl nicht den richtigen Durchbruch geschafft. Wie soll das auch gehen, wenn die Kunden plötzlich nicht mehr den besten Preis in Euro sehen, sondern nur noch ein Ranking, bei dem Händlerqualität und Entfernung nach einem geheimnisvollen Algorithmus Berücksichtigung finden. Die meisten Kunden wollen ihre Prioritäten doch selbst bestimmen und gewichten…“

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„Wir-kaufen-dein-Auto“ - Ärger über Gebrauchtwagen-Portal.

Die Frankfurter Rundschau berichtet: „Wir-kaufen-dein-Auto.de“ zeigt in seiner Werbung vor Zufriedenheit strahlende Kunden. In der Realität häufen sich die Klagen. Auch Verbraucherschützer kritisieren Praktiken des Unternehmens.

Hier geht´s zum Artikel: >>> Frankfurter Rundschau: Ärger mit WKDA

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Erfolgreiche Premiere: 1. Picnic au Château auf Schloss Merode.

Schloss Merode (Bild links), eines der schönsten Wasserschlösser des Rheinlandes war Schauplatz des ersten Picnic au Chateau.

Am Sonntag, den 03. Juni trafen sich im herrlichen Schlosspark etwa 150 Oldtimer-Liebhaber mit ihren historischen Gefährten und der passenden Picknick Ausstattung.

Im Rahmen einer Schlossbesichtigung hatte ich die Gelegenheit mit dem Prinzen Albert Hendrik von Merode ein paar Sätze zu wechseln. Sichtlich stolz führte er aus, dass er mit dem Veranstalter der Retro Classic, Oldtimerliebhabern die Möglichkeit  geben wollte in einem schönen Rahmen bei Picknick und einem guten Glas Wein sich zu treffen und zu fachsimpeln. Dies wurde auch von den Besuchern mit Begeisterung aufgenommen, so dass diese Veranstaltung sicherlich im nächsten Jahr wiederholt  wird. Der Graf selber ein Oldtimerfan, mit einem alten Unimog und einem alten Jeep vertreten,  fühlte sich sichtbar wohl mit seinen Gästen.

Musikalisch sorgten die „Dixie Diamonds“ zusätzlich für gute Stimmung. Eine Jury wählte aus den Teilnehmern die stimmigste Kombination aus Fahrzeug, Outfit und Picnic-Arrangement.

Auch für Veranstalter RETRO Classics war es ein gelungener Auftakt für die Messe RETRO Classics Cologne die am 15.-18. November 2018 in Köln ihre Tore öffnet.

Ihr BVfK-Oldtimerbeauftragter Wolfgang Schreier  w.schreier@bvfk.de

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Retro Classics Cologne 2018: Jetzt Plätze auf dem BVfK-Stand sichern.

Der Erfolg der Premierenveranstaltung im vergangenen November (Bild links) hat das BVfK-Team bestärkt, einen noch besseren Standort zu verhandeln. Der BVfK-Stand wird sich in diesem Jahr zentral im Bereich des Übergangs von Halle 6 zur Halle 9 befinden. BVfK-Mitgliedern stehen insgesamt 370 qm Standfläche zu sehr günstigen Konditionen zur Verfügung. Rechtzeitige Reservierung der Ausstellungsflächen ist ebenso empfohlen, wie die Anforderung von Freikarten (begrenzt): oldtimer@bvfk.de /   www.retro-classics-cologne.de

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WhoBuysMyCar

 

- AdWords sind geschaltet

Die Google-AdWords sind für die Ankaufplattform geschaltet. Zunächst erst ein mal mit kleinerem Budget als unsere Mitbewerber, was jedoch auch schon einiges an Traffic generieren wird. Die größeren Investitionen werden wir gezielt planen und erst nach der Optimierung der Prozesse tätigen. Somit ist gelingt uns ein besseres Targeting und mit besseren Konvertierungen und noch mehr Klicks. 

- Prozessoptimierungen 

Einiges gibt es noch optimieren in unserem System, was auch immer der Fall sein wird um auf dem neuesten Stand zu sein und auf Marktänderungen zu reagieren. 

Verbesserung des Benachrichtigungsprozesses

Zum einen werden wir dem Anbieter der Fahrzeuge etwas mehr Informationen geben, was den aktuellen Stand seines Inserates betrifft und zum anderen werden wir die Händler etwas zielgerichteter Informieren und die Möglichkeit einräumen, ein Gebot auf das Fahrzeug abzugeben, sollte der ermittelte Systempreis nicht ganz den Vorstellungen entsprechen. 

Vereinfachter Anmelde-/Registrierungsprozess

Auch hier werden wir für mehr Automatismen sorgen um einen schnellen Weg von der Registrierung bis zur Freischaltung zu ermöglichen. Wir sind für die beiden Themen bereits in der Umsetzung und arbeiten mit höchster Priorität an einer raschen Umsetzung. 

Ihr BVfK-IT-Team

Marcel Manthey und Waldemar Trommenschläger

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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WhoBuysMyCar - Aktuelle Fahrzeugangebote:

 

Interesse an einem dieser Fahrzeuge? 

Dann warten Sie nicht lange und sofort den Anbieter kontaktieren!

Loggen Sie sich hier auf Ihrer BVfK-Ankaufplattform ein? 

>>> WBMC-Login

Noch nicht registriert? 

Dann schnell in Ihrem BVfK-Mitgliederbereich anmelden und für WhoBuysMyCar registrieren. 

>>> Registrierung WBMC

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

„VW Abgasskandal –  Kaufverträge wegen ungültiger Übereinstimmungsbescheinigung nichtig“

 

Händler wird zur Rückabwicklung des Vertrages verurteilt, obwohl der Anspruch eigentlich verjährt war! 

Das LG Augsburg hat mit seinem Urteil vom 07.05.2018 einen KfZ-Händler zur Rückabwicklung des Kaufvertrags verurteilt, obwohl die Ansprüche aus Sachmängelhaftung bereits verjährt waren. Nach Ansicht des Gerichts sei ein geschlossener Kaufvertrag über ein von VW manipuliertes Fahrzeug von Anfang nichtig, sodass die zweijährige kaufrechtliche Verjährungsfrist nicht gelte.

Das Gericht weist in seiner Begründung darauf hin, dass der verkaufende Händler ein Fahrzeug ohne gültige EG-Übereinstimmungsbescheinigung verkauft habe. Eine solche Bescheinigung sei nur dann regelkonform, wenn das Fahrzeug tatsächlich dem genehmigten Typ entspreche. Da die Fahrzeuge aber im manipulierten Zustand der Typengenehmigung vorgeführt worden seien, würde die EG-Übereinstimmungsbescheinigung erlöschen. Aus diesem Grund sei der geschlossene Kaufvertrag von Anfang an nichtig und müsse daher rückabgewickelt werden. Die Verjährung, die der Händler eingewandt hatte ging aus den genannten Gründen ins Leere.

(LG Augsburg Urt. v. 07.05.2018, Az.: 82 O 4497/16)

 

BVfK Anmerkung:

Das Urteil ist deshalb sicherlich so überraschend, da die Ansprüche des Käufers im Rahmen der Sachmängelhaftung eigentlich verjährt waren. Es handelt sich hierbei derzeit sicherlich um eine juristische Einzelfallentscheidung und kein Urteil mit bundesweiter Signalwirkung. Dies allein schon deshalb, da die bisher mit den Abgasfällen betrauten Gerichte den Aspekt der „Nichtigkeit“ der Kaufverträge wegen ungültiger EG-Übereinstimmungsbescheinigung nicht in Betracht gezogen haben. Die Entscheidung macht aber deutlich, dass sich immer mehr Gerichte auf Seiten des Verbrauchers stellen. Die diesbezügliche Entwicklung bleibt daher abzuwarten.

Erläuterungen zur der vom Gericht angeführten Nichtigkeit:

Nach § 134 BGB ist ein Vertrag nichtig, wenn er gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Das Gericht sieht in dem zugrunde liegenden Fall einen Verstoß gegen § 27 Abs. 1EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV. Danach dürften Fahrzeuge im Inland nur dann veräußert werden, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. An einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung hat es aber nach Auffassung des Gerichts gefehlt. Rechtsfolge im Falle von § 134 BGB ist, dass der Vertrag als von Anfang an nichtig, also als nicht geschlossen gilt. Demzufolge kommt nur eine Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen in Betracht.

M. Gross

BVfK-Rechtsabteilung

 

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Termine:

EAIVT-Kongress Dubrovnik, Croatia from 14 – 16 June 2018 www.eaivt.org/eaivt-congress-2018/ (ausgebucht)

Nürburgring Classic vom 15. bis 17.06.2018.  Wer Lust auf einen Klassik-Plausch mit dem BVfK-Oldtimerbeauftragten hat: Treffen mit Wolfgang Schreier (Foto) am Nürburgring per Mail verabreden: w.schreier@bvfk.de

Automechanika vom 11.09. - 15.09.2018‎ - BVfK-Mitglieder mit eigener Werkstatt erhalten Freikarten https://automechanika.messefrankfurt.com/frankfurt/de

Retro Classics Cologne 15. – 18. November 2018 – BVfK-Händler präsentieren ihre Oldtimer  www.retro-classics-cologne.de

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